Ist Ihre Sendung sicher verpackt?

 

Die Verpackung Ihrer zerbrechlichen Ware muss eine FALLHÖHE VON EINEM METER sicher aushalten können! Und jegliche Verpackung muss den Inhalt sicher halten können.

Ihre Ware hat eine lange Reise vor sich und muss wegen Zollkontrollen und Umladung sicher aus- und eingeladen werden können. Ohne diese sichere Verpackung nehmen wir keine Haftung bei Bruch, verloren gegangene Artikel aus überfüllten oder geplatzten Paketen. Daher bitten wir Sie, Ihr Zerbrechliches gepolstert und besonders transportsicher zu verpacken.

 

ACHTUNG:

 

Keine Entschädigung wenn Ihre Sendungsinhalt mit Öl oder andere Flüssigkeit beschädigt wird, das eventuell vom einem anderen Paket ausfließen könnte! Trotz unserer Hinweise werden nach wie vor Öle und Flüssigkeiten in Taschen versteckt. Dabei kann z.B. Flasche Öl unterwegs auslaufen, und die Gegenstände anderer Kunden verschmiert werden. Leider können wir dieses Ärgernis aus organisatorischen Gründen nicht verhindern.

 

WICHTIG:

 

Wir möchten Sie zu ihre Interesse darauf hinweisen, dass Sie die Taschen nicht zu schwer zu beladen oder zu überfüllen. Solche Taschen können unterwegs kaputt gehen oder lassen sich nach einer Zollkontrolle nicht mehr ganz verschließen. Dabei kann etwas aus Ihre Tasche verloren gehen

Zoll:

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ZOLLBEHÖRDEN HABEN HÖHERE GEWALT. WIR HABEN KEINEN EINFLUSS AUF JEGLICHE ART DER ENTSCHEIDUNG DER ZOLLBEHÖRDEN!

 

Wir deklarieren den Zollbeamten genau das, was Sie uns als Inhalt genannt haben (siehe Ihr Transportschein).

 

Wird bei Kontrolle etwas anderes gefunden, als das, was Sie bei uns deklariert haben, kann es zu Aufschlägen bei der Verzollung, Beschlagnahme und/oder gar zu Bußgeldzahlung kommen.

 

Wird vom Zollamt für Ihre Sendung Zollgebühren verlangt, so sind diese vom Absender bzw. Empfänger zu zahlen.

 

Tipp: beinhaltet Ihre Sendung mehrere gleiche Teile, so kann der Zollbeamte diese als gewerbliche Ware ansehen und somit Zollgebühren dafür verlangen. Da wir diese Entscheidung vom Zoll nicht im voraus sehen können, sind die anfallenden Strafzölle vom Absender bzw. Empfänger zu entrichten.